Die an die H.________strasse angrenzenden Gebäude bildeten im umliegenden Ortsbild eine unaufgeregte Randbebauung. Die Gebäude auf der von Kehrsatz herkommend rechten Strassenseite blickten auf die H.________strasse. Das vorliegend zu beurteilende generelle Baugesuch sehe einen Baukörper vor, welcher abgewinkelt sei und nicht eindeutig entlang der H.________strasse ausgerichtet sei. Die Stellung des geplanten Baukörpers mit seiner Neuausrichtung auch zum I.________weg hin, führe dazu, dass die ortsbildtypische Ausrichtung auf die H.________strasse verloren gehe.