Das Volumen des Neubaus ist zu gross und nimmt zu wenig Bezug zum Bestand. Sollte ein Flachdach beibehalten werden, dann mit einer Attika in der Verlängerung der verbleibenden Gebäudehälfte und nicht mit einer vollflächigen Ausbildung. Die Fluchtlinie der Traufe des Altbaus stellt eine ortsbaulich verträgliche Kante für die Höhe des Vorbaus zur Strasse dar.