c) Am 14. August 2024 reichte der Beschwerdeführer ein generelles Baugesuch ein und bat, dieses in Bezug auf die definierten Kriterien «Einordnung des Gebäudes in die Umgebung, Volumetrische Erscheinung und Fassadengestaltung» zu prüfen.13 Die Gemeinde Köniz legte das Baugesuch der BPK zur Beurteilung vor, welche das Projekt negativ beurteilte und zum Ergebnis kam, das Projekt müsse überarbeitet werden. Dem Protokoll der Ausschusssitzung der BPK vom 12. Dezember 2024 lässt sich diesbezüglich Folgendes entnehmen:14