Die bestehenden volumetrischen Variantenstudien überzeugen nicht. Es ist der Erhalt des Bestandes zu überprüfen oder eine Neubauplanung unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Kommission. Mit Schreiben vom 25. September 2023 teilte die Gemeinde Köniz dem Beschwerdeführer mit, aufgrund der negativen Stellungnahme der BPK vom 7. September 2023 werde auf die materielle Prüfung verzichtet und die Voranfrage abgeschlossen. Die Bauherrschaft habe die Möglichkeit mittels eines angepassten Projekts, eine neue Voranfrage einzureichen.12 9 Stellungnahme der Bau- und Planungskommission vom 2. März 2023, in den Vorakten der Gemeinde Köniz zur ein-