b) Anlässlich eines Gesprächs am 23. März 2023 erläuterte die BPK dem Beschwerdeführer die Beurteilung. Daraufhin reichte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 28. Juli 2025 diverse Varianten des überarbeiteten Bauvorhabens ein und stellte ein Antrag auf Wiedererwägung.10 An der Sitzung vom 7. September 2023 stellte die BPK Folgendes fest:11 Es werden durch den Gesuchsteller verschiedene volumetrische Varianten vorgestellt und dokumentiert. Alle diesen Varianten verunklären die heute als ruhige Einheit erscheinende Gesamtvolumetrie. Keine der gezeigten Varianten kann überzeugen.