3/17 BVD 110/2025/102 Die BPK hat aufgrund dessen Folgendes empfohlen: «Einladung in Ausschusssitzung vom 23. März 2023 und Erläuterungen der schriftlichen Rückmeldung der Bau- und Planungskommission durch Ausschuss. Als weiteres Vorgehen wird der Bauherrschaft empfohlen, dass das Projekt entsprechend überarbeitet und nochmals eine angepasste Voranfrage eingereicht wird.»9