a) Der Beschwerdeführer plant, das bestehende Mehrfamilienhaus auf der Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. F.________, welches zusammen mit dem Mehrfamilienhaus auf der südöstlichen Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. G.________ eine bauliche und gestalterische Einheit bildet, abzubrechen und einen Ersatzneubau zu erstellen. Anlässlich einer Vorbesprechung am 18. August 2022 wurde dem Beschwerdeführer aufgrund von diversen komplexeren Fragen empfohlen, eine Voranfrage bei der Gemeinde Köniz einzureichen. Entsprechend reichte der Beschwerdeführer am 15. Dezember 2022 eine Voranfrage ein.7