Gleichzeitig wurde er aufgefordert mitzuteilen, ob das Projekt angepasst, das generelle Baugesuch zurückgezogen oder daran festgehalten und folglich ein beschwerdefähiger Entscheid gewünscht werde. Mit Schreiben vom 3. März 2025 gab der Beschwerdeführer bekannt, dass er am eingereichten Baugesuch festhalte und einen beschwerdefähigen Entscheid wünsche.