2. Nach Bereinigung diverser formeller Mängel teilte die Gemeinde Köniz dem Beschwerdeführer mit verfahrensleitender Verfügung vom 3. Februar 2025 mit, die Bau- und Planungskommission (BPK) habe das Vorhaben negativ beurteilt. Der Beschwerdeführer erhielt die Möglichkeit, das generelle Baugesuch anhand der Rückmeldung der BPK zu überarbeiten. Gleichzeitig wurde er aufgefordert mitzuteilen, ob das Projekt angepasst, das generelle Baugesuch zurückgezogen oder daran festgehalten und folglich ein beschwerdefähiger Entscheid gewünscht werde.