Sie gab dem Beschwerdeführer Gelegenheit, sich dazu zu äussern, das Baugesuch zurückzuziehen oder allenfalls eine Projektänderung einzureichen. Der Beschwerdeführer ersuchte die Gemeinde mit Schreiben vom 7. Juni 2024 um baldige Eröffnung der Baubewilligung. Mit Bauentscheid vom 26. Juni 2024 erteilte die Gemeinde Köniz für das Vorhaben den Bauabschlag. 6. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 19. Juli 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er stellt folgende Rechtsbegehren: