5. Die Gemeinde Köniz brachte dem Beschwerdeführer per Notifikation über eBau den Mitbericht des Kantonalen Laboratorium, Trink- und Badewasserinspektorat, vom 20. Februar 2024 zur Kenntnis und gab ihm Gelegenheit, das Baugesuch zu überarbeiten. Der Beschwerdeführer nahm mit Schreiben vom 17. Mai 2024 Stellung. In ihrer Mitteilung vom 31. Mai 2024 kam die Gemeinde Köniz aufgrund einer ersten summarischen Beurteilung zum Schluss, dass die Baubewilligungsfähigkeit des Bauvorhabens fraglich sei. Sie gab dem Beschwerdeführer Gelegenheit, sich dazu zu äussern, das Baugesuch zurückzuziehen oder allenfalls eine Projektänderung einzureichen.