Aus seiner Sicht sei diese Anlage nicht bewilligungsfähig. Weiter hielt es fest, aus seiner Sicht könne das aus den projektierten Anlagen gewonnene Wasser nicht als Trinkwasser verwendet werden. Es empfehle weiterhin, dass Wasser aus der geplanten Anlage als Brauchwasser (WC-Spülung, Gartenbewässerung etc.) zu nutzen.