4. Die Beschwerdegegnerin 2 und der Beschwerdegegner 1 haben den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von CHF 5'275.30 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdegegnerin 2 und der Beschwerdegegner 1 haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt E.________, eingeschrieben - Frau Rechtsanwältin H.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Rubigen, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat