2. Die Verfahrenskosten von CHF 1800.– werden der Beschwerdegegnerin 2 und dem Beschwerdegegner 1 zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdegegnerin 2 und der Beschwerdegegner 1 haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von CHF 2607.35 werden der Beschwerdegegnerin 2 und dem Beschwerdegegner 1 zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig.