e) Das Bauvorhaben umfasst neben der Erstellung des Anbaus auch den Abbruch des Wintergartens, den Abbruch und die Vergrösserung eines Balkons, die thermische Sanierung und den Einbau einer Indach-PV-Anlage. Es stellt sich die Frage, ob für diese Teile des Bauvorhabens eine teilweise Baubewilligung erteilt werden könnte. Dies setzt gemäss der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts allerdings voraus, dass ein entsprechender Antrag der Bauherrschaft vorliegt.9 Das ist hier nicht der Fall, da die (anwaltlich vertretene) Beschwerdegegnerschaft nur die Abweisung der Beschwerde und damit die Bestätigung der Bewilligung für das Gesamtvorhaben beantragt hat.