In der Wohnzone W2 sind allerdings nur zwei Vollgeschosse zulässig. Die Beschwerdegegnerschaft hat daher ein Ausnahmegesuch zur Überschreitung der Geschosszahl eingereicht. Sie begründet dies wie folgt: Die Überschreitung würde nur einen kleinen Teil (16 m2) des Einfamilienhauses betreffen, ein Auffüllen des betroffenen Kellerteils würde nichts am Erscheinungsbild des Anbaus ändern und von der partiellen Überschreitung sei niemand betroffen.