3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 19. Juli 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Entscheids vom 18. Juni 2024 und die Erteilung des Bauabschlages. Sie machen geltend, der Bauentscheid verstosse in mehrfacher Hinsicht gegen formelle und materielle Vorschriften; insbesondere würden keine besonderen Verhältnisse vorliegen, welche die Erteilung der fraglichen Ausnahmen begründen würden.