1/6 BVD 110/2024/94 Nr. J.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone 2. Zusammen mit dem Baugesuch reichte die Beschwerdegegnerschaft Ausnahmegesuche ein für die Unterschreitung des Gebäudeabstandes zum Gartenhaus und das Überschreiten der Anzahl Vollgeschosse. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache.