Durch diese Veränderung in ihrer Umgebung würden zugleich auch die schützenswerten Baudenkmäler am G.________weg 12 und 14 beeinträchtigt. Daran ändert im Übrigen auch nichts, dass der Unterhalt der Gartenanlage in den letzten Jahren stark vernachlässigt wurde. Eine für ein schützenswertes Baudenkmal und eine Baugruppe wichtige Gartenanlage bleibt als begrünter Freiraum bedeutend, auch wenn die pflanzliche Ausstattung – aus welchen Gründen auch immer – nur noch sehr vereinfacht ist. Ebenso wenig entscheidend ist das aus Sicht der Beschwerdeführerin «unterbliebene» Einschreiten der Baupolizeibehörde.