Damit würde nahezu die Hälfte des südlichen (Nutz-) Gartenbereichs als befestigte Fläche ausgestaltet werden. Wie vorangehend aufgezeigt, sind für die Baugruppe im H.________quartier gerade die Park- bzw. Gartenanlagen und Freiräume ein Strukturmerkmal. Den Ausführungen der Städtischen Denkmalpflege, wonach die Parkplätze den parkartigen Grünraum in seiner Substanz und Wirkung erheblich beeinträchtigen würden, ist daher zu folgen. Durch diese Veränderung in ihrer Umgebung würden zugleich auch die schützenswerten Baudenkmäler am G.________weg 12 und 14 beeinträchtigt.