Auch die Parkplätze selbst würden zu einer mit dem Ortsbild und dem Denkmalschutz nicht zu vereinbaren Beeinträchtigung der bisher intakten Grünfläche bzw. Gartenanlage südlich der Wohnhäuser am G.________weg 12 und 14 führen. Die sechs Parkplätze sollen 16.2 m lang und 4.5 m tief werden sowie mit einer Chaussierung oder Rasengittersteinen befestigt werden. Daneben ist eine Verkehrsfläche von 17.3 m Länge und 5.5 m Tiefe aus Sickerasphalt geplant. Hinzu kommt ein Unterstand mit zehn Veloabstellplätzen.54 Damit würde nahezu die Hälfte des südlichen (Nutz-) Gartenbereichs als befestigte Fläche ausgestaltet werden.