Mit Blick darauf kann den Ausführungen der Städtischen Denkmalpflege ohne Weiteres zugestimmt werden, dass das Bauvorhaben ein «weiträumiges Öffnen» der «für die räumliche Wirkung des Quartierbildes bedeutenden Rahmung des Parks» und den Verzicht auf die rahmende Bepflanzung bedingen würde. Es erscheint auch nachvollziehbar, dass es aufgrund des Bauvorhabens zu einer «scheinbar willkürlichen Aneinanderreihung von Sockelmäuerchen, Zaunfragmenten und Gartentor» kommen würde und dies die «Bedeutung und Wirkung der schutzwürdigen Umfriedung ebenfalls massiv schmälern würde». Ganz südlich der Einfahrt wäre die Einfriedung auf über zehn Metern zunächst in ihrem bestehenden Zustand.