Die für das Ortsbild und den Aussenraum der schützenswerten Baudenkmäler bedeutende Einfriedung mit Mauersockel, darauf angebrachtem Zaun und rahmender Bepflanzung würde somit auf einer Länge von insgesamt 6.6 m optisch stark verändert. Mit Blick darauf kann den Ausführungen der Städtischen Denkmalpflege ohne Weiteres zugestimmt werden, dass das Bauvorhaben ein «weiträumiges Öffnen» der «für die räumliche Wirkung des Quartierbildes bedeutenden Rahmung des Parks» und den Verzicht auf die rahmende Bepflanzung bedingen würde.