Der sich auf der Mauer befindliche Zaun soll zusätzlich südlich der Einfahrt auf einer Länge von 0.8 m und nördlich der Einfahrt auf einer Länge von 2.80 m entfernt werden. Das heisst, insgesamt würde der Zaun auf einer Länge von 6.6 m abgebrochen. Hinzu kommt, dass auch die rahmende Bepflanzung im Bereich der Sichtberme auf eine Höhe von maximal 0.6 m zurückgeschnitten werden müsste. Die für das Ortsbild und den Aussenraum der schützenswerten Baudenkmäler bedeutende Einfriedung mit Mauersockel, darauf angebrachtem Zaun und rahmender Bepflanzung würde somit auf einer Länge von insgesamt 6.6 m optisch stark verändert.