j) Aus den Fotos auf S. 12 im gartendenkmalpflegerischen Gutachten geht hervor, dass der Garten der Liegenschaften G.________weg 12-14 von einer unterschiedlich hohen Mauer umfriedet ist, auf der sich zudem ein Holzzaun befindet. Unmittelbar hinter der Mauer und dem Holzzaun befinden sich durchgehend Pflanzen, die teilweise auch über die Mauer hinaus wachsen.51