Bereits der Eintrag im Bauinventar («denkmalpflegerisches Interesse») lässt darauf schliessen, dass die grosszügige, umfriedete Gartenanlage im Süden der Bauparzelle als Aussenraum der schützenswerten Baudenkmäler am G.________weg 12 und 14 sowie für das Ortsbild äusserst wichtig ist. Dies bestätigen denn auch die im Bauinventar aufgenommenen Fotos. Diese veranschaulichen die erhöhte, von Weitem gut einsehbare Lage der Baudenkmäler. Dementsprechend sind nicht nur die Baudenkmäler, sondern auch deren Aussenraum für das Ortsbild innerhalb der Baugruppe von grosser Bedeutung. Dafür spricht insbesondere auch, dass die Gärten der Lie-