Es bestehe Bedarf an Umgestaltung des Aussenraums. Das historisch wichtige Geländer auf der Mauer im südlichen Teil sei durch einen Holzzaun ersetzt worden. Der neue Holzzaun sei konzeptionell nicht schutzwürdig. Hinzu komme, dass die Einfriedung in grossen Teilen substanziell nicht mehr schutzwürdig sei. Es werde bestritten, dass der Umfriedung eine konzeptionelle und materielle Schutzwürdigkeit zukomme. Der Durchbruch der Einfriedung betrage lediglich 300 cm. Damit werde nur ein minimaler Teil der Einfriedung durchbrochen. Der Durchbruch sei im Verhältnis zur Gesamtlänge der Einfriedung vernachlässigbar.