[…] In der Stadt Bern gibt es viele vergleichbare Situationen, z.B. im Kirchenfeld, in denen aufgrund der Einordnungsvorschriften der BO oder aufgrund des Denkmalschutzes ebenfalls keine Parkplätze möglich sind. Daher sind aus Sicht des Stadtplanungsamtes keine besonderen Verhältnisse gegeben, welche eine Ausnahmebewilligung rechtfertigen würden.38 Sodann nahm auch die Stadtbildkommission Stellung zum Bauvorhaben. Sie empfahl, den durch die bestehende Einfriedung charakterisierten Strassenraum zu wahren und die Einfriedung wiederherzustellen. Weiter empfahl sie, den Grünraum, welcher mit allen an der J.________strasse, 37 Pag. 16 und 42 der Vorakten 38 Pag. 16 und 42 f. der Vorakten