Garten [...] Die Schaffung von Parkierungsflächen widerspricht dem Grundkonzept des Gartens und führt zu einer nutzungstechnischen Zonierung der Grünfläche. Auch wenn versickerungsfähige Bodenbeläge vorgesehen werden, sprengen die erforderlichen Flächen für Zufahrt und Parkierung die Massstäblichkeit des Gartens. Eine Parkierung im umfriedeten Gartenbereich würde den parkartigen Grünraum in seiner Substanz und Wirkung erheblich beeinträchtigen. Fazit Gestützt auf das Gutachten der Denkmalpflegekommission der Stadt Bern vom 13. März 2023 kann die Fachstelle Denkmalpflege das vorliegende Baugesuch nicht zur Bewilligung empfehlen.37