Zwar ist bei vorliegendem Baugesuch die Grösse des Ausbruchs gegenüber der Voranfrage leicht reduziert, aber durch das Verschieben des Durchbruchs Richtung Norden haben sich die negativen Auswirkungen auf das Quartierbild (im ISOS als Umgebungszone XII mit Erhaltungsziel a klassifiziert) infolge noch besserer Einsehbarkeit verschärft. Wegen der Sichtberme würde der Zaun bis fast zum Postament des bestehenden ostseitigen Gartenzugangs fehlen, eine scheinbar willkürliche Aneinanderreihung von Sockelmäuerchen, Zaunfragmenten und Gartentor wäre das Resultat, was Bedeutung und Wirkung der schutzwürdigen Umfriedung ebenfalls massiv schmälern würde. […]