und rechts der Einfahrt zusätzlich auch der Zaun zu entfernen, dieser fehlt dann über einer gesamten Länge von 660 cm. Das gleiche gilt für die konzeptionell schutzwürdige Randbepflanzung. […] Zwar ist bei vorliegendem Baugesuch die Grösse des Ausbruchs gegenüber der Voranfrage leicht reduziert, aber durch das Verschieben des Durchbruchs Richtung Norden haben sich die negativen Auswirkungen auf das Quartierbild (im ISOS als Umgebungszone XII mit Erhaltungsziel a klassifiziert) infolge noch besserer Einsehbarkeit verschärft.