Südlich des ostseitigen Gartenzugangs wurde das historische Geländer durch einen Holzzaun ersetzt. Der Zaun ist ein konzeptionell äusserst wichtiger Bestandteil der Einfriedung, auch wenn dieser in grossen Teilen substanziell nicht mehr schutzwürdig ist. Für die geplante PW-Einfahrt in den Garten soll die Mauer nun auf einer Breite von 300 cm komplett durchbrochen werden. Wegen den Sichtbermen ist links 36 Pag. 18 f. der Vorakten 9/18 BVD 110/2024/93