Umfriedung / Ortsbild Ein «Gartendenkmalpflegerisches Gutachten zum Aussenraum G.________weg 12-14, Bern» (Verfasser: F.________ GmbH, Bern; 04. Januar 2022) bescheinigt, dass die Gartenumfriedung konzeptionell und materiell schutzwürdig ist. Die Einfriedung besteht aus einem ca. 60 cm hohen Mauersockel mit einem darauf montierten Zaun. Ursprünglich war dieser aus Metall, bauzeitliche Fragmente sind im nördlichen Bereich noch vorhanden. Südlich des ostseitigen Gartenzugangs wurde das historische Geländer durch einen Holzzaun ersetzt.