Zwar orientiert sich die Verortung der projektierten Parkfelder an der ursprünglichen Zweiteilung des Gartens. Die Parkplätze sollen im Süden der Anlage und somit im ehemaligen Nutzgartenbereich angeordnet werden. Allerdings bedingt die Zufahrt zu den Parkplätzen beziehungsweise die Ausfahrt aus dem Parkierungsbereich ein weiträumiges Öffnen der Einfriedung und den Verzicht auf die im gartenhistorischen Gutachten stipulierte rahmende Bepflanzung. Dies fällt umso mehr ins Gewicht, als die kürzlich verschärften Normen zur Verkehrssicherheit die Schaffung einer wesentlich vergrösserten «Sichtberme» verlangen.