Elemente im Sinne der heutigen parkartigen Wirkung umgestaltet worden. Weiter macht das Gutachten Aussagen zur konzeptionellen und/oder materiellen Schutzwürdigkeit einzelner Elemente […]. Neben dem Schutzwert verschiedener Bäume […] wird insbesondere auf die Bedeutung der Einfriedung der Anlage sowie auf die Bepflanzung der Randbereiche hingewiesen, welche für das Erscheinungsbild nicht nur des Gartens, sondern ebenso für das Ortsbild von entscheidender Relevanz sind.