- Die Parzelle Nr. C.________ (G.________weg 12 und 14) verfügt im südlichen Teil über eine vergleichsweise sehr grosse Gartenfläche von 1303 m2, welche gemäss Nutzungszonenplan der Stadt Bern einer Wohnzone mit Bauklasse 2 zugeordnet ist. - […] - Ein Grossteil des Vorlandes bleibt gemäss vorliegendem Baugesuch als grosszügige Gartenanlage mit viel Grünfläche und Bepflanzung weiterhin bestehen. Der Charakter der übrigen Vorgärten im Quartier wird bei der Neugestaltung berücksichtigt.