Es werde zu zusätzlichem und vermehrtem Fahrzeugverkehr kommen. Es bestehe die Pflicht, in zweckdienlicher Nähe auf (in der Regel) privatem Grund für diese Fahrzeuge ausreichende Abstellmöglichkeiten zu schaffen. Die neuen Mieter hätten das Recht, ihre Fahrzeuge in unmittelbarer Nähe abzustellen.