2/18 BVD 110/2024/93 2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 16. Juli 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Bauabschlags der Stadt Bern vom 14. Juni 2024 und die Erteilung der Baubewilligung. Eventualiter sei der Bauabschlag aufzuheben und die Sache sei zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.