Die sechs Parkplätze würden lediglich eine marginale Fläche von maximal ¼ der gesamten Gartenfläche ausmachen. Zudem würden sie aufgrund des elektrischen Tors von aussen kaum sichtbar sein und die Umgebung nicht beeinträchtigen. Durch den Umbau der Liegenschaften am G.________weg 12-18 zu Eigentumswohnungen entstehe ein zusätzlicher, erheblicher Bedarf an Parkplätzen. Die Bewohner hätten einen gesetzlichen Anspruch auf genügend Abstellplätze auf dem Grundstück oder in der unmittelbaren Nähe (vgl. Art. 16 BauG12).13