Die Stadt Bern teilte der Beschwerdeführerin am 27. März 2024 mit, sie beurteile die Erstellung von Parkplätzen im Vorland der schützenswerten K-Objekte gestützt auf die vorliegenden Stellungnahmen der Städtischen Denkmalpflege, des Stadtplanungsamtes und der Stadtbildkommission sowie der Tatsache, dass die Städtische Denkmalpflege das Vorhaben bereits im März 2023 negativ beurteilt habe, als nicht bewilligungsfähig. Sie erteilte der Beschwerdeführerin Gelegenheit zur Stellungnahme, gegebenenfalls zum Rückzug des Baugesuchs und stellte den Bauabschlag in Aussicht.11