Nach einer Voranfrage Ende 2022 / Anfang 20235 reichte die Beschwerdeführerin am 7. Juli 2023 bei der Stadt Bern ein Baugesuch ein für das Erstellen von sechs Parkplätzen im Vorland [die Parkplätze sind im südlichen Bereich des Gartens projektiert] auf der Parzelle Nr. C.________.6 Zudem stellte die Beschwerdeführerin ein Ausnahmegesuch für das Abweichen von den Gestaltungsvorschriften für Vorgärten (Art. 11 BO7).8 Am 12. Oktober 2023 fand eine Begehung vor Ort hinsichtlich der Verkehrssicherheit (Ausfahrtssituation und Sichtweiten) statt.9 In der Folge reichte die Beschwerdeführerin am 12. Februar 2024 (Datum Posteingang bei der Stadt Bern) eine Projektänderung ein.10