2. Die Projektänderungen gemäss dem Projektänderungsplan vom 19. April 2024, gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 26. April 2024, sowie gemäss Projektänderungsplan vom 6. Juni, gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 7. Juni 2024, werden bewilligt. Je ein Exemplar der gestempelten Projektänderungspläne gehen an die Beschwerdegegnerin und die Stadt Nidau. Im Übrigen wird der Gesamtentscheid der Stadt Nidau vom 15. Dezember 2023 bestätigt. 3. Den Beschwerdeführenden werden Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 2700.– zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführerin und der Beschwerdeführer haften solidarisch für den gesamten Betrag.