Eine solche Zufahrtsmöglichkeit auf der Westseite des Gebäudes war nie vorgesehen und ist für die Erreichbarkeit durch die Feuerwehr auch nicht notwendig. Die Projektänderung vom 6. Juni 2024 kann somit auch bewilligt werden und die Anträge der Beschwerdeführenden zur Einholung eines neuen Fachberichts bzw. Ergänzung eines vorliegenden Fachberichts werden abgewiesen. 8. Zusammenfassung und Kosten a) Zusammengefasst ergibt sich, dass die Projektänderungen vom 19./26. April 2024 sowie vom 6. Juni 2024 bewilligt werden können und der angefochtene Entscheid im Übrigen zu bestätigen ist. Die Beschwerde ist abzuweisen, soweit sie nicht gegenstandslos geworden ist.