Aus dem Projektänderungsplan vom 6. Juni 2024, gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 7. Juni 2024, ergibt sich, dass der Zugangsbereich zum betreffenden Fussgängerweg zwischen der Grünfläche beim Hydranten und dem Container rund 1.5 m breit ist. Somit ist das erwähnte Beurteilungskriterium der Procap auch nach der eingereichten Projektänderung immer noch vollumfänglich erfüllt und die diesbezügliche Rüge der Beschwerdeführenden ist unbegründet. Auch was die Einhaltung der Brandschutzvorschriften angeht, ergeben sich entgegen den Vorbringen der Beschwerdeführenden aufgrund der eingereichten Projektänderung keinerlei Verschlechterungen.