Auch von dieser geringfügigen Projektänderung sind keine öffentlichen oder wesentlichen nachbarlichen Interessen zusätzlich betroffen, weshalb auch diesbezüglich auf die Anhörung Dritter und eine Publikation verzichtet werden konnte. Gemäss Fachbericht der Procap, Fachstelle Hindernisfreies Bauen des Kantons Bern vom 15. August 2022 müssen die Wegbreiten beim Zugang von aussen überall mindestens 1.2 m, besser 1.8 m betragen. Aus dem Projektänderungsplan vom 6. Juni 2024, gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 7. Juni 2024, ergibt sich, dass der Zugangsbereich zum betreffenden Fussgängerweg zwischen der Grünfläche beim Hydranten und dem Container rund 1.5 m breit ist.