Gemäss ihrer Projektänderung vom 6. Juni 2024 beabsichtigt die Beschwerdegegnerin, den erwähnten Hydranten am bisherigen Standort zu belassen und den Zugang zum Fussgängerweg dahingehend anzupassen, als dass dieser neu östlich des Hydranten durchführen soll. Mit ihrem Schreiben vom 12. Juli 2024 bringen die Beschwerdeführenden vor, der Hauptzugang zur Liegenschaft werde dadurch verschmälert und es sei nicht mehr nachvollziehbar, ob dieser Zugang den gesetzlichen Anforderungen entsprechen würde. Weiter bezweifeln sie, dass mit der neuen Projektänderung die Brandschutzvorschriften eingehalten seien. Zur Überprüfung der Einhaltung der massgeblichen Normen verlangen sie letztlich die