Die diesbezüglichen Befürchtungen der Beschwerdeführenden sind ausserdem zivilrechtlicher Natur und allfällige Ansprüche müssten auf privatrechtlichem Weg durchgesetzt werden. Auch diese Rüge erweist sich somit als unbegründet und die Beschwerde ist abzuweisen. 7. Profile und Hydrant; Projektänderung