ner kann gemäss Ziffer 1.5 des Amtsberichts des Amts für Wasser und Abfall vom 12. April 2023 die Gewässerschutzbewilligung für die temporäre Grundwasserabsenkung und die Einbauten unter dem mittleren Grundwasserspiegel unter Auflagen erteilt werden.29 Auch betont der Amtsbericht in Ziffer 4.3 zu Recht, dass die Verantwortung und Prüfung der Bausicherheit und der Auswirkungen auf andere Bauten der Beschwerdegegnerin obliegen.