Das Projektierungsverfahren ist im Zeitpunkt der Baueingabe üblicherweise noch nicht derart weit fortgeschritten, dass alle Details der Bauausführung bereits bekannt sind. Das Baurecht beschränkt sich deshalb darauf, die Bauherrschaft auf die geltenden Regeln der Baukunde zu verweisen. Die aktuelle Bautechnik gestattet zudem selbst bei schwierigem Bauuntergrund einwandfreie Lösungen.27 c) Die Beschwerdegegnerin hat für ihr Bauvorhaben eine Untersuchung der vorliegenden hydrogeologischen Verhältnisse erarbeiten lassen: Aus der Beurteilung der J.__