Darunter sind jene Massnahmen zu verstehen, die nach wissenschaftlicher Erkenntnis und Erfahrungen der Praxis geeignet sind, einen gefahrlosen Bauvorgang zu gewährleisten und dem Bauwerk jene Festigkeit und Sicherheit zu verleihen, die aufgrund der Zweckbestimmung erforderlich sind. Aufgrund der vielfältigen sicherheitstechnischen Fragen kann das Befolgen dieser Vorgaben im Allgemeinen nicht schon im Voraus im Baubewilligungsverfahren geprüft werden.26 Das Projektierungsverfahren ist im Zeitpunkt der Baueingabe üblicherweise noch nicht derart weit fortgeschritten, dass alle Details der Bauausführung bereits bekannt sind.